Alle Fahrzeugklassen
B196
Motorrad mit B-Führerschein – B196
Ermöglicht Inhabern des B-Führerscheins (mind. 5 Jahre) das Führen von Leichtkrafträdern bis 125 cm³ – ohne separate Führerscheinprüfung.
Mindestalter
25 Jahre
Voraussetzungen
- Klasse B seit mind. 5 Jahren
Theorie
Theorieunterricht über Motorrad-Besonderheiten
Praxis
Mindestens 10 Fahrstunden – keine Prüfung erforderlich
Zulässige Fahrzeuge
Motorräder bis 125 cm³, max. 11 kW (15 PS), max. 0,1 kW/kg.
Besonderheiten
Kein separater Führerscheineintrag als Klasse – wird als Schlüsselzahl 196 im B-Führerschein vermerkt.
Interesse geweckt?
Melde dich bei uns – wir beraten dich gerne zur Klasse B196 und helfen dir beim Start.
Jetzt anfragen Andere Klassen ansehen