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B196

Motorrad mit B-Führerschein – B196

Ermöglicht Inhabern des B-Führerscheins (mind. 5 Jahre) das Führen von Leichtkrafträdern bis 125 cm³ – ohne separate Führerscheinprüfung.

Mindestalter

25 Jahre

Voraussetzungen

  • Klasse B seit mind. 5 Jahren

Theorie

Theorieunterricht über Motorrad-Besonderheiten

Praxis

Mindestens 10 Fahrstunden – keine Prüfung erforderlich

Zulässige Fahrzeuge

Motorräder bis 125 cm³, max. 11 kW (15 PS), max. 0,1 kW/kg.

Besonderheiten

Kein separater Führerscheineintrag als Klasse – wird als Schlüsselzahl 196 im B-Führerschein vermerkt.

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