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B197

Pkw für Motorradfahrer – Klasse B197

Ermöglicht Inhabern eines Motorradführerscheins (A, A2 oder A1) das Führen von PKW ohne weitere Beschränkung auf Automatikgetriebe.

Mindestalter

18 Jahre

Voraussetzungen

  • Klasse A, A2 oder A1

Theorie

Entfällt bei bereits absolvierter Motorrad-Grundausbildung

Praxis

Praktische Fahrstunden + Prüfungsfahrt

Zulässige Fahrzeuge

Wie Klasse B: Kraftwagen bis 3,5 t zGM, max. 8 Fahrgastsitze – sowohl Schalt- als auch Automatikgetriebe.

Besonderheiten

Keine Schlüsselzahl 78 (Automatik-Beschränkung) – voller Umfang der Klasse B.

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AM L

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