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BF17

Begleitetes Fahren ab 17 – BF17

Ermöglicht das selbstständige Fahren ab dem 17. Geburtstag in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson.

Mindestalter

17 Jahre

Voraussetzungen

Keine

Theorie

12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff (wie Klasse B)

Praxis

Pflichtstunden + Prüfungsfahrt

Zulässige Fahrzeuge

Wie Klasse B: Kraftwagen bis 3,5 t zGM, max. 8 Fahrgastsitze.

Besonderheiten

Begleitperson muss mind. 30 Jahre alt sein, seit mind. 5 Jahren die Klasse B besitzen und darf max. 1 Punkt in Flensburg haben. Ab dem 18. Geburtstag gilt die Klasse B uneingeschränkt.

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